Soweit
wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung
der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der
Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines
Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich
ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt
auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung
personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
erforderlich ist, der unsere Verwaltung unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1
lit. c EU-DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass
lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen
natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten
erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d EU-DSGVO als
Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines
berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten
erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und
Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so
dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung.