Nach der Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst (Abschluss Dipl.-Verwaltungswirt FH) Inspektor in der Versorgungsverwaltung Rheinland-Pfalz.
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Referendariat am OLG Frankfurt.
1998
Seit Ende 1998 freier Rechtsanwalt und seit Sommer 1998 Referent für Bauwesen, Raumordnung, Konversion und Straßenwesen beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.
2003
Berufung in den Baukonvent der Bundesstiftung Baukultur.
RA Ralf Bitterwolf hat in 2006 die Kommentierung des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz übernommen, ist darüber hinaus Mitautor des "Handbuch des Erschließungsrechts" von Schmitt/Bogner/Steenbock (6. Auflage) und des Kommunalbreviers 1999 und 2004. Er hat diverse Beiträge in kommunalen Fachzeitschriften veröffentlicht und ist ständiger Referent bei der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz.
Schwerpunkte
- Anwaltliche Beratung bis hin zur Anfertigung von Gutachten im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung, Fachplanung und Vorhabengenehmigungen wie im gesamten Kommunal- und Straßenrecht.
- Ausarbeitung und Überprüfung städtebaulicher und sonstiger öffentlich-rechtlicher Verträge.